Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42825
BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2019,42825)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2019 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2019,42825)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2019,42825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,42825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO gegen die Vollstreckung eines Anspruchs auf Akteneinsicht

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei Ablehnung des Antrags eines Insolvenzgläubigers auf Akteneinsicht

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Akteneinsicht gegenüber Verfahrensbeteiligten; Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter als Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 567 ; ZPO § 299 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO gegen die Vollstreckung eines Anspruchs auf Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2020, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f; vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 31; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Der Wortlaut des § 6 Abs. 1 InsO, der eine Anordnung der Beschwerdemöglichkeit in "diesem" Gesetz verlangt, schließt gleichwohl gegenüber Entscheidungen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auf der Grundlage allgemeiner, nicht zum eigentlichen Insolvenzrecht gehöriger Vorschriften getroffen werden, die dafür außerhalb der Insolvenzordnung vorgesehenen Rechtsmittel nicht aus (BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/00, ZIP 2000, 755).
  • BGH, 27.06.2019 - IX ZB 5/19

    Aussetzung des Rechtsstreits bei der getrennten Geltendmachung von Teilen einer

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    - IX ZB 5/19, WM 2019, 1461 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Hat das Beschwerdegericht fälschlich eine unanfechtbare Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin geändert, ist die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde selbst dann unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.01.2017 - I ZB 94/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss:

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Der Erfolg des Antrags hängt nicht davon ab, ob bereits im Beschwerderechtszug um Vollstreckungsschutz nachgesucht wurde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - I ZB 94/16, WM 2017, 782 Rn. 6).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f; vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 31; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3 mwN).
  • OLG Celle, 05.01.2004 - 2 W 113/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts; Maßnahme einer

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Handelt es sich um den Antrag eines Verfahrensbeteiligten, ist über eine Ablehnung des Einsichtsgesuchs im Wege der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff ZPO und nicht im Antragsverfahren nach den §§ 23 ff GVG zu entscheiden (OLG Celle, ZVI 2004, 114, 115).
  • BGH, 14.02.2012 - VIII ZB 3/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f; vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 31; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 54/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Gegen die Ablehnung der Akteneinsicht gegenüber Verfahrensbeteiligten findet die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff ZPO) statt (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 54/06, Rn. 3; OLG Celle, aaO; Pape, ZIP 1997, 1367, 1368; Graf/Wunsch, ZIP 2001, 1800, 1804; Thole, ZIP 2012, 1533, 1537; Jaeger/Gerhardt, aaO; MünchKomm-InsO/Ganter/Bruns, 4. Aufl., § 6 Rn. 68; HK-InsO/Sternal, 9. Aufl., § 6 Rn. 11; HmbKomm-InsO/Rüther, 7. Aufl., § 4 Rn. 47; FK-InsO/Schmerbach, 9. Aufl., § 4 Rn. 99; aA Uhlenbruck/Pape, InsO, 15. Aufl., § 4 Rn. 36).
  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19

    Insolvenzverfahren: Grenzen des Akteneinsichtsrechts des Gläubigers bei

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthaft und auch sonst zulässig (vgl. die in vorliegender Sache ergangene einstweilige Anordnung, BGH, Beschluss vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 6 ff).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Bei dem auf Akteneinsicht nach § 299 Abs. 1 ZPO gerichteten Antrag handelt es sich um ein das Verfahren betreffendes Gesuch, bei dessen Zurückweisung die Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO eröffnet ist (so die ganz herrschende Meinung, etwa BGH, ZInsO 2020, 85 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2018 - I-2 W 8/18, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 28.01.2022 - VI ZB 13/20

    Beschwerdeverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Bejaht das Beschwerdegericht mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die - im Sinne aller in § 574 Abs. 2 ZPO genannter Zulassungsgründe zu verstehende (BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9, mwN) - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet es aber zugleich in der Sache durch den Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 Rn. 6 und vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 12 und vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9; teilw.

    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die - im Sinne aller in § 574 Abs. 2 ZPO genannter Zulassungsgründe zu verstehende (BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9, mwN) - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 Rn. 6; vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 12; vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9; teilw.

  • BGH, 11.03.2020 - IV ZB 8/20

    Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung;

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 3 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 VA 174/21

    Akteneinsicht in Insolvenzakten

    Hiergegen hat der Antragsteller erfolglos das insoweit statthafte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2019, IX ZB 56/19, juris Rn. 9) ergriffen und damit den Rechtsweg erschöpft.
  • BayObLG, 13.10.2023 - 102 VA 206/23

    Behandlung eines als Beschwerde bezeichneten Rechtsmittels gegen die Versagung

    Gegen eine Entscheidung, mit der ein auf § 299 Abs. 1 ZPO gestützter Antrag auf Akteneinsicht (ganz oder teilweise) abgelehnt worden ist, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 567 ZPO der gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelf (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2019, IX ZB 56/19, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht